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   BVerwG, 20.03.1962 - II C 6.60   

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https://dejure.org/1962,46
BVerwG, 20.03.1962 - II C 6.60 (https://dejure.org/1962,46)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1962 - II C 6.60 (https://dejure.org/1962,46)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1962 - II C 6.60 (https://dejure.org/1962,46)
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    VGGVGG Rh-Pf. § 15

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 84
  • NJW 1962, 1313
  • DVBl 1962, 523
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.11.1961 - VI C 231.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1962 - II C 6.60
    Die Revision gegen das Zwischenurteil des Oberverwaltungsgerichts ist zulässig (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 231.58 -); aber sie bleibt ohne Erfolg.
  • BVerwG, 18.10.1956 - I A 6.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1962 - II C 6.60
    So sind dienstliche Weisungen einer Aufsichtsbehörde an eine der Anweisung und Aufsicht unterliegende Behörde bei monokratischer Verwaltungsorganisation als verwaltungsinterne Akte nicht im Verwaltungsrechtsweg anfechtbar (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Oktober 1956 - BVerwG I A 6.54 - DVBl. 1957, 321 -).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Soweit aus den Ausführungen des in BVerwGE 14, 84 abgedruckten früheren Urteils des erkennenden Senats, auf das auch das Berufungsgericht die angefochtene Entscheidung maßgeblich gestützt hat, gegenteilige Rückschlüsse gezogen werden können, wird hieran nicht festgehalten.

    Hiervon ausgehend und unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Urteils vom 20. März 1962 - BVerwG 2 C 6.60 - (BVerwGE 14, 84) hat bereits der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts dieses in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1972 - BVerwG 6 C 8.70 - (BVerwGE 41, 253 [258]) dahin präzisiert, daß "Maßnahmen, die normalerweise (nach § 42 Abs. 2 VwGO) unanfechtbare oder unüberprüfbare Behördeninterna sind, weil sie nicht bestimmt sind, Außenwirkung zu entfalten ... im Einzelfall sich doch als Verletzung der individuellen Rechtssphäre auswirken und mit dieser Begründung dem Verwaltungsgericht unterbreitet werden (vgl. BVerwGE 14, 84)" können.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob an dieser - an die in BVerwGE 14, 84 abgedruckte, in erster Linie die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes betreffende Entscheidung anknüpfenden (vgl. insbesondere u.a. Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 57.63 - [a.a.O.]) - Rechtsprechung in dieser oder modifizierter Form festzuhalten ist, etwa u.a. im Sinne des letzten Satzes des angeführten Zitats ohne das Wort "zudem".

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Soweit eine solche Änderung die subjektive Rechtsstellung des Beamten berührt, ist dieser in der Regel rechtlich nur dagegen geschützt, daß ihm dienstliche Aufgaben ermessensfehlerhaft entzogen werden (vgl. BVerwGE 14, 84 (87); BVerwG, ZBR 1968, S. 218 (219)).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage -

    Hiervon ausgehend und unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Urteils vom 20. März 1962 - BVerwG 2 C 6.60 - (BVerwGE 14, 84) hat bereits der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts dieses in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1972 - BVerwG 6 C 8.70 - (BVerwGE 41, 253 [258]) dahin präzisiert, daß 'Maßnahmen, die normalerweise (nach § 42 Abs. 2 VwGO) unanfechtbare oder unüberprüfbare Behördeninterna sind, weil sie nicht bestimmt sind, Außenwirkung zu entfalten ... im Einzel fall sich doch als Verletzung der individuellen Rechtssphäre auswirken und mit dieser Begründung dem Verwaltungsgericht unterbreitet werden (vgl. BVerwGE 14, 84)' können.
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